Unfallklinik Frankfurt
Englisch
BGU Frankfurt Collage

Stationäre Reha


Patientengut/Indikationen:

In der BGU FFM werden stationäre Rehabilitationsverfahren in Form der Komplexen Stationären Rehabilitation (KSR) oder in Form einer Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) durchgeführt. Darüber hinaus wird die Stationäre Kurzzeit-Aufnahme (SKA) als besondere diagnostische und therapeutische Maßnahme den Kostenträgern angeboten.

Komplexe stationäre Rehabilitation (KSR)

Die KSR überbrückt die Zeit zwischen Akutphase, ambulanter Behandlung/EAP oder BGSW bei Patienten:

  • die primär mehrfach verletzt waren und bei welchen voraussichtlich verbleibende funktionelle Defizite zu erwarten sind,
  • mit Mehrfragmentfrakturen und Polytraumen bei entsprechender Belastbarkeit
  • mit Becken- und Wirbelfrakturen,
  • nach Verletzungen großer Nervenbahnen und -geflechte mit peripheren oder auch zentralen neurologischen Beeinträchtigungen,
  • mit partiellem oder vollständigem Extremitätenverlust einschließlich prothetischer Versorgung sowie nach Replantationen
  • mit Querschnittslähmungen
  • nach schweren Brandverletzungen
    bei denen
  • der Zustand des Verletzten noch eine engmaschige ärztliche Überwachung
    der Therapie erfordert,
  • die Fähigkeit bereits teilweise besteht, die Verrichtungen des täglichen Lebens selbständig durchzuführen,
  • die pflegerische Betreuung reduziert werden kann


Die sich daraus ergebende Kostenersparnis gegenüber der akutstationären Behandlung kommt im Rahmen des niedrigeren Pflegesatzes der KSR den Kostenträgern zugute.
Das bereits erreichte Behandlungsergebnis wird weiter gebessert und stabilisiert.

Weitere Indikationen der stationären Rehabilitation

Eine weitere Indikationsgruppe bilden die Verletzten in der Spätphase der Rehabilitation, also mehr als 4–5 Monate nach dem Unfall, bei denen:

  • umfassende Maßnahmen einschließlich Differentialdiagnostik bei unverhältnismäßig langer Dauer des Heilverfahrens im Verhältnis zu Art und Schwere der Verletzung erforderlich sind.
  • Verzögerungen oder Komplikationen im Heilverlauf bei wesentlichen Zweitdiagnosen (z. B. unfallunabhängige erhebliche Minderbelastbarkeit infolge innerer oder psychischer Krankheiten, Sucht und Anfallsleiden) drohen.
  • Komplikationen im Heilverlauf durch direkte oder indirekte Unfallfolgen (Gelenkstei-fe, Arthrosen, Sudeck- Dystrophie, posttraumatische Belastungsstörung) mit wesentlichen Funktionsstörungen bereits eingetreten sind.
  • Notwendigkeit der Hilfsmittelerstversorgung (z. B. Prothesen, Orthesen, Schienen-hülsenapparate etc.) besteht.
  • Nebenwirkungen von Medikamenten bei der Schmerzbehandlung oder anderen The-rapien aufgetreten sind.
  • Mangelnde Compliance und Probleme der Patientenführung (z. B. Verdacht auf Aggravation) vorliegen.

Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

BGSW ist eine komplexe rehabilitative Leistung, welche überwiegend bei:

  • isolierten Verletzungen,
  • einfachen Extremitäten- oder Gelenkschäden,
  • Zustand nach Bandplastik,
  • endoprothetischem Gelenkersatz
    indiziert ist.

    BGSW wird bei Verletzten in der Frühphase der Rehabilitation oder 3–4 Monate nach dem Unfall durchgeführt.

    Stationäre Kurzzeit-Aufnahme (SKA)

    SKA bildet eine Sonderform einer stationären diagnostisch-therapeutischen Maßnahme, welche insbesondere der Abklärung der für das BG HV relevanten Diagnosen und Erfolgsparametern und der effizienteren Steuerung des BG HV dient. Die SKA bindet sämtliche Kompetenzen der Abteilung im stationären Bereich, in dem Assessment-Zentrum sowie der Einheit zur HV-Steuerung und Begutachtung. Aufgrund der diagnostischen und therapeutischen SKA bildet eine Sonderform einer stationären diagnostisch-therapeutischen Maßnahme, welche insbesondere der Abklärung der für das BG HV relevanten Diagnosen und Erfolgsparametern und der effizienteren Steuerung des BG HV dient. Die SKA bindet sämtliche Kompetenzen der Abteilung im stationären Bereich, in dem Assessment-Zentrum sowie der Einheit zur HV-Steuerung und Begutachtung. Aufgrund der diagnostischen und therapeutischen Leistungsdichte ist die Maßnahme besonders straff zu koordinieren. Die entsprechenden Konzepte und Musterpläne sind in enger Kooperation mit der Führung der BGU FFM und den zuständigen regionalen Organen der DGUV zu entwickeln und zu evaluieren.

    Die SKA in der BGU FFM verfolgt das Ziel, bei Arbeitsunfallverletzten mit verzögertem oder unklarem Heilverlauf und/oder Problemen der beruflichen Wiedereingliederung eine ausführliche medizinische bzw. medizinisch- berufsbezogene und diagnostische Abklärung durchzuführen. Durch ein interdisziplinäres Evaluationsteam soll unter Berücksichtigung des aktuellen Rehabilitationsbedarfs und -potentials, unabhängig vom Zeitpunkt des Behand-lungsgeschehens und der Durchführung anderer ambulanter und/oder stationärer Maßnahmen, wie EAP, BGSW, KSR und Wiederholungsheilverfahren, eine umfassende Abklärung der erfolgsrelevanten Parametern und Kontextfaktoren erfolgen.

    Im Rahmen der HV-Steuerung werden stets die für den Zustand des Patienten optimalen Leistungen angeboten

    BG-Besuchsdienst

    Ziel des Besuchsdienstes ist es, den Patienten über die auf ihn zugeschnittenen Leistungen der GUV zu informieren und entsprechende Unstimmigkeiten in Vorfeld zu klären.

     

    zurück zum Anfangnach oben